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Andreas Schrobback trifft Google-DACH-Chef Philipp Justus

Google-DACH-Chef Philipp Justus

In der Immobilienwirtschaft ist die digitale Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie ist zum festen Bestandteil der Unternehmenskommunikation geworden. Plattformen wie Immobilienscout24, Immonet und Immowelt sind natürlich längst in der digitalen Welt angekommen. Sie bieten nicht nur Maklerbüros und Immobilienunternehmen die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren, sondern auch potentiellen Mietern und Käufern einen Überblick über das breite Angebot von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig informieren sie über die aktuellen Entwicklungen in der Immobilienbranche.

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Bewerbung für Olympia 2024

Olympia 2024 - Andreas Schrobback

Immobilienexperte Andreas Schrobback unterstützt Olympiabewerbung Berlins für 2024

Der Berliner Unternehmer Andreas Schrobback ist ein seit vielen Jahren erfolgreich tätiger und damit anerkannter Experte für Immobilien und Denkmalsanierung. Mit einem Umsatz im zweistelligen Millionenbereich auf dem Immobilienmarkt weiß er, was einen Standort für Investoren attraktiv macht und damit Kapital anzieht. Die Bewerbung Berlins für die Austragung der Olympischen Spiele 2024 ist laut Andreas Schrobback nicht nur die Chance der deutschen Hauptstadt auf ein sportliches Großereignis, sondern bringt der Stadt im Falle eines Zuschlags einen hohen Attraktivitätsschub und einen wirtschaftlichen Aufschwung. Branchen wie Tourismus und Gastgewerbe würden besonders stark profitieren, Arbeitsplätze würden entstehen – und auch der Immobilienstandort Berlin würde an nationalem und internationalem Interesse zulegen. Andreas Schrobback ist sich sicher, dass der auch schon heute attraktive Standort damit noch weiter vorangebracht würde – sprich neue Antriebskraft für die weitere Stadtentwicklung sowie die Steigerung des weltweiten Bekanntheits- und Attraktivitätsgrades auftreten würden.

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Grunderwerbsteuer mit erneuten Anstiegen in 2014 und 2015

Der Debatte um Steuersenkungen zum Trotz verzeichnet die Grunderwerbsteuer sowohl in 2014 und auch in 2015 erneute Anstiege. Die für die Länder sehr lukrative Einkommensquelle steigt seit 2009 kontinuierlich im Aufkommen und wird auch absolut immer weiter angehoben. Die derzeitigen Spitzensteuersätze von 6,5 % und 6,0 % sind bereits in 5 Bundesländern Realität – bleibt abzuwarten, wann die restlichen Länder nachziehen. Für 2015 hatten Nordrhein-Westfalen und das Saarland bereits vor einiger Zeit Erhöhungen angekündigt – auf den neuen Spitzensatz von 6,5 %! Schleswig-Holstein verlangt diesen Steuersatz bereits seit 2014. Berlin und Hessen fordern derzeit 6,0 % Steuern auf den Kaufpreis einer Immobilie. Seit 1997 betrug der Grunderwerbsteuersatz in allen Ländern einheitlich 3,5 % – seit dem 1.9.2006 jedoch dürfen die Länder selbst den Steuersatz festlegen. Seitdem ist dieser (außer in Bayern und Sachsen) immer weiter gestiegen.

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Kaufkraft je Einwohner in Deutschland steigt in 2015

Rund 600 Euro mehr als im Vorjahr stehen den Bundesbürgern voraussichtlich in 2015 für den Konsum zur Verfügung. Die aktuelle Statistik der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) zeigt dabei aber auch weiterhin ein starkes Gefälle bei den verfügbaren Nettoeinkommen zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Insgesamt liegt die Zunahme des verfügbaren Nettoeinkommens im Vergleich zu 2014 bei ca. 2,7 % – da jedoch eine Inflationsrate von etwa 1,4 % erwartet wird, bedeutet dies eine reale Steigerung der Kaufkraft in 2015 um etwa 1,3 %. Diese an sich recht erfreulichen Zahlen müssen jedoch differenziert betrachtet werden, denn diese positive Entwicklung gilt nicht für alle Menschen in der Bundesrepublik.

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Deutsche Abgabenquote international im Mittelfeld

Die aktuellen, vorläufigen Zahlen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für 2013 zur Abgabenquote sehen Deutschland im internationalen Mittelfeld. Die Steuer- bzw. die Abgabenquote bezeichnet das Verhältnis der Steuer- und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt innerhalb eines Landes. Für 2013 sehen die Statistiker für Deutschland dabei ein Verhältnis von 36,7 %, was knapp vor den Niederlanden mit 36,3 % und schon merklich hinter Ungarn mit 38,9 % liegt. Mit ca. 640 Milliarden Euro Steuereinnahmen kassiert Deutschland derzeit so viel Abgaben wie nie zuvor von seinen Bürgern – doch im internationalen Vergleich ist diese Belastung eher moderat einzustufen.

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Leipziger Stadtbild weiter aufwerten

• Großes Potenzial im Altbaubereich ausschöpfen
• Bülow-Ensemble bietet Raum für Familien

Der Berliner Projektentwickler- und Immobilienvertriebsunternehmer Andreas Schrobback will auch 2015 mit seiner Unternehmensgruppe und dem angeschlossenen Firmenverbund (Bauträgergesellschaft, Vertrieb und Verwaltung) die denkmalgerechte Sanierung Leipziger Wohnimmobilien vorantreiben. „Leipzig hat besonders im Bereich der Altbauten ein großes Potenzial. Wir als Projektentwickler haben das Ziel, die teilweise sehr gut erhaltenen historischen Schätze aufzuarbeiten und wiederzubeleben. So tragen wir nicht nur zur Aufwertung des Stadtbildes bei, – was besonders im Hinblick auf das Standortmarketing einer Stadt immense Bedeutung hat –sondern wir schaffen bzw. erhalten Arbeitsplätze und realisieren bezahlbaren Wohnraum auf hohem Niveau“, erklärt Andreas Schrobback.

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Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten

Ein denkmalgeschütztes Gebäude kann gerade für Wohnzwecke ein besonderes Flair bieten – die meist zentrale Lage und die hohe Nachfrage garantieren darüber hinaus eine sehr hohe Wertbeständigkeit. Muss ein solches Objekt saniert werden, gelten jedoch auch ganz besondere gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. In der Regel zielen diese darauf ab, dass der originale Charme der Immobilie erhalten bleibt und somit die kulturelle Bedeutung nicht beschädigt wird. Das Gute daran: Wer diese Regelungen entsprechend einhält, kann von verschiedenen Möglichkeiten der Förderung profitieren. Da die jeweiligen Vorgaben von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine vorherige, ausgiebige Informationseinholung – gegebenenfalls kann ein Fachberater konsultiert werden.

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Reudnitzer Kulturdenkmal hochwertig saniert

 

 

 

 

– Vorzeitige Fertigstellung

– Denkmalgerechte Grundsanierung zum Mehrgenerationenhaus

– Barrierereduziert und energieeffizient

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr konnte der Berliner Projektentwickler- und Immobilienvertriebsunternehmer Andreas Schrobback mit seiner Unternehmensgruppe und dem angeschlossenen Firmenverbund (Bauträgergesellschaft, Vertrieb und Verwaltung) ein kernsaniertes Kulturdenkmal feierlich an seine neuen Besitzer übergeben. Nach weniger als einem Jahr Bauzeit wurde das Mehrgenerationenhaus im beliebten Stadtteil Reudnitz vorzeitig fertiggestellt. „Wir freuen uns, dass wir die Wohnungen bereits drei Monate vor der ursprünglichen Fertigstellung übergeben können und so schon eher als geplant neues Leben in das ‚Quartier Oststraße‘ einziehen kann“, erklärte Andreas Schrobback bei der Übergabe. Aktuell sind bereits 13 der 18 Wohnungen vermietet. Eine weitere wurde an ihren Eigennutzer übergeben.

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Altersgerechter Wohnraum ist Mangelware

 

 

 

 

– Nur 700.000 altersgerechte Wohnungen in Deutschland

– Dringender Handlungsbedarf im ganzen Land

Der Berliner Immobilienunternehmer Andreas Schrobback hat seine Branche aufgefordert, mehr altersgerechten Wohnraum zu schaffen. Aktuell werden jährlich 20.000 altersgerechte Wohnungen gebaut. Das ist deutlich zu wenig, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Die Andreas Schrobback Immobiliengruppe Deutschland ist eines der wenigen Unternehmen, die den Mangel an altersgerechtem Wohnraum bereits seit Jahren bekämpfen.

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Verbraucher können sich Kreditgebühren zurückholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor kurzem entschieden, dass Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit Privatkrediten nicht zulässig sind. Die Kreditinstitute müssen vielmehr die Kosten für die Bearbeitung in ihrer Zinskalkulation berücksichtigen – somit sollte der Kunde durch die gezahlten Zinsen alle Kosten abdecken. Eventuelle Klauseln über ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt sind laut dem Urteil des BGH unzulässig, da diese den Verbraucher benachteiligen. Kreditinstitute haben in der Vergangenheit oft die Kosten für z. B. Bonitätsauskünfte oder Wertgutachten auf den Kunden abgewälzt. Da diese Dienstleistungen jedoch eher im Bank- und nicht im Kundeninteresse liegen, dürfen die Kosten dafür auch nicht dem Kunden angelastet werden. Das Urteil gilt allerdings nur für Verbraucherkredite, welche nach 2004 geschlossen wurden, denn es gibt einen Haken bei der Sache: Wer Geld zurückfordern möchte, muss sich beeilen, denn es droht Verjährung.

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